Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die AGB gelten im Verhältnis Lieblingszeit – Kinderbetreuung Inh. Vicky Pietzsch (im Folgenden „Lieblingszeit“) zu Personen, welche die Dienstleistungen in Anspruch nehmen (im Folgenden „Auftraggeber“).
§ 2 Vertragsschluss
Lieblingszeit erstellt ein Angebot nach einer persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Anfrage. Die Annahme des Auftrags erfolgt durch Unterschrift oder schriftliche Bestätigung des Angebots.
§ 3 Leistungsumfang, Rechte und Pflichten
Die Dienstleistung wird in Form eines von Lieblingszeit gestellten Stundenzettels vom Auftraggeber bestätigt. Damit bestätigt der Auftraggeber sowohl die Erfüllung und Richtigkeit der Leistung als auch die Anzahl der tatsächlich geleisteten Stunden gegenüber der Betreuungsperson und Lieblingszeit. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Betreuungsperson. Lieblingszeit wird sich jedoch bemühen, den Wünschen des Auftraggebers Folge zu leisten. Der Stundenzettel dient Lieblingszeit der internen Verwaltung und als Nachweis der Leistung sowie deren Richtigkeit. Überschreiten die tatsächlich geleisteten Stunden den vereinbarten Auftragsumfang, muss der Auftraggeber auch die mehr geleistete Zeit vergüten.
§ 4 Wettbewerbsverbot, Auskunftsrecht
Es ist nicht zulässig, dass Betreuungspersonen, deren Kontakt zum Auftraggeber über Lieblingszeit entstanden ist, ohne
Einverständnis und Beteiligung durch Lieblingszeit durch den Auftraggeber beschäftigt oder weiter vermittelt werden. Diese gilt unabhängig davon, ob sie noch bei Lieblingszeit arbeiten.
Der Auftraggeber ist Lieblingszeit gegenüber zur Auskunft über Beschäftigung der Betreuungspersonen verpflichtet. Kommt der Auftraggeber seiner Auskunftspflicht nicht nach, muss Lieblingszeit davon ausgehen, dass die Zusammenarbeit aufgrund einer vertragswidrigen Abwerbung erfolgt. Für den Fall der vertragswidrigen Abwerbung sowie der Auskunftsverweigerung behält sich Lieblingszeit vor, dieses Verhalten mit einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500,00 Euro zu ahnden.
§ 5 Keine Betreuung in Tagespflege SGB VIII § 43
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Betreuung eines Kindes oder mehrerer Kinder außerhalb des Haushaltes des Erziehungsberechtigten während eines Teil des Tages und mehr als 15 Wochenstunden oder einer
kontinuierlichen Betreuung von mehr als 3 Monaten gegen Entgelt, laut SGB VIII § 43 um eine Betreuung in Tagespflege
handelt und die Betreuungsperson eine Ausbildung und Zulassung als Tagespflegeperson bedarf. Auftraggeber und
Betreuungsperson sind zur Beachtung des SGB VIII § 43 verpflichtet
§ 6 Preise, Konditionen und Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils aktuellen Preise laut Preisliste. Diese ist unter folgendem Link abrufbar: https://lieblingszeit-kinderbetreuung.de/kosten/
Lieblingszeit behält sich das Recht vor, im Einzelfall nach Abstimmung mit dem jeweiligen Auftraggeber abweichende Preise zu berechnen.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von sieben Tagen an Lieblingszeit auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Werden die Zahlungsverpflichtungen nicht eingehalten, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Lieblingszeit behält sich vor, bei nicht pünktlicher Zahlung den bestehenden Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Sollte der Auftraggeber Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Kosten haben, müssen diese innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Lieblingszeit – Kinderbetreuung erhoben und begründet werden. Die in Rechnung gestellten Kosten gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine begründeten Einwendungen erhebt.
Bei kurzfristiger Absage, das heißt weniger als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung fallen 75 % der Kosten an. Bei kurzfristiger Absage weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung fallen 50 % der Kosten an.
§ 7 Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluss
Hat Lieblingszeit aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften diese beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Unabhängig von einem Verschulden Lieblingszeits bleibt deren etwaige Haftung bei Arglist oder der Übernahme einer Garantie bestehen.
Im Übrigen ist die persönliche Haftung, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 8 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach eine Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe vertraulicher Informationen von Seiten Lieblingszeits an die Betreuungspersonen sowie mit der Vermittlung betrauten Personen.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.
§ 10 Allgemeine Regelungen
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird nicht berührt,falls einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder der sonstigen Verträge unwirksam werden. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmungen bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit der AGB.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt ebenso für eine Änderung der Schriftformklausel.
Stand der AGB 26.10.2022